Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 152/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.4.2004 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 113 C 14095/03) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 369,04 € (i.W.:

dreihundertneunundsechzig 04/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 19.8.2003 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen