Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 112/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.09.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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