Urteil vom Landgericht Dortmund - 25 O 37/13

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 23.500,00 € zzgl Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu einem Drittel und das beklagte Land zu zwei Dritteln.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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