Beschluss vom Landgericht Dortmund - 11 S 124/14

Tenor

wird die Berufung der Klägerin gegen Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund (425 C 4765/14) vom 12.08.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Berufungsklägerin

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 686,52 EUR festgesetzt.


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