Vorbehaltsurteil vom Landgericht Dortmund - 19 O 48/17

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 16.11.2017 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass der Beklagten die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten bleibt.

Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages.


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