Urteil vom Landgericht Dortmund - 17 S 53/18

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 1.) gegen das Urteil des Amtsgerichts Marl vom 15.12.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden den Klägern zu 1.) und 2.) auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 1.). Die Gerichskosten der Rechtsbeschwerden werden nicht erhoben.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.587,90 Euro festgesetzt.


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