Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 179/09

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.09.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (11 C 255/08) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen