Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 21/15

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 17.02.2015, Az. 4 C 90/14, in der Fassung des Beschlusses vom 16.03.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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