Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 3 O 149/95

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,--DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll-und/oder Steuerbür­gin zugelassenen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.


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