Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 348/94

Tenor

für R e c h t erkannt:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 60.911,24 DM nebst 4 % Zinsen aus 30.000,-- DM seit dem 15. Dezember 1993 und aus weiteren 30.911,24 DM seit dem 12. Januar 1995 zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

IV.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 85.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.