Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 11/02

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 15.5.2002 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht x und die Richterinnen am Landgericht x für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten kein Anspruch auf Freigabe der Internet-Domain "versicherungsrecht.de" gegenüber dem Sohn des Klägers, Herrn X, zusteht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 2.500,- Euro vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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