Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 460/01

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 27. August 2002

durch den Richter am Landgericht x, den Richter am Landgericht xund den Vorsitzenden Richter am Landgericht x

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.526,65 Euro (24.500 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 19. April 1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar,.


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