Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 b O 69/03

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 40.479,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz aus dem Betrag von 44.484,61 € seit dem 11.06.1998 bis zum 12.08.1999 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz aus dem Betrag von 24.032,93 € seit dem 13.08.1999 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz aus 6.672,69 € seit dem 14.06.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 75.000 € vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.705,62 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen