Vorbehaltsurteil vom Landgericht Düsseldorf - 32 O 217/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.608,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1. Mai 2004 sowie in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Januar 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.


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