Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 233/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 105.807,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2007 zu zahlen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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