Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 554/08

Tenor

I.

1. Die Beklagten zu 1.), 2.) und 4.) werden verurteilt, es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs selbst oder durch Dritte

1.1 über das Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen, entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen oder abzuschließen;

1.2 über das Internet in Deutschland entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

2. Die Beklagten zu 1.), 2.), 4.), 5.) und 6.) werden verurteilt, es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs selbst oder durch Dritte

2.1 über das Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen entgeltliche Casino-Spiele wie Roulette, Craps, Black-Jack, Poker, Baccarat, Casino War, Red Dog, Automatenspiele, Fungames oder Videopoker einzugehen oder abzuschließen;

2.2 über das Internet in Deutschland entgeltliche Casino-Spiele wie Roulette, Craps, Black-Jack, Poker, Baccarat, Casino War, Red Dog, Automatenspiele, Fungames oder Videopoker zu bewerben und/oder bewerben zu lassen,

wenn dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben:


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112

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