Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 14e O 82/08 U.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.850,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2008 Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung des Zedenten A an der Film & Entertainment B im Nennwert von 30.000,- € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin mit gleicher Fälligkeit den Betrag zu zahlen, der der Höhe nach der Schuld des Zedenten A hinsichtlich der oben bezeichneten Beteiligung B aus dem Darlehensvertrag mit der HypoVereinsbank, Darlehenskonto 667720583, spätestens zum 30.11.2014 entspricht.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, der dem Zedenten A über diese Forderungen hinaus aus der Beteiligung an der Film & Entertainment B ist oder noch entstehen wird.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.226,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 29.07.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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