Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 240/09 U.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II.              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden


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Entscheidungsgründe:

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