Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 25 S 53/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. März 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (291a C 13032/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten erster Instanz zu 41% der Klägerin und zu 59% den Beklagten auferlegt werden.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitgegenstand für das erstinstanzliche Verfahren: 8.455,-- €.

Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz: bis 900,-- €.


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