Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 8 O 58/16

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 165.861,09 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Juni 2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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