Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 406/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2016, 503 IN 6/10, abgeändert und die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung                                          152.058,28 €

Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von

19% unterliegen,                              21.617,22 €

Zwischensumme                            173.675,50 €

zuzüglich 19% Mehrwertsteuer                              32.998,35 €

Endbetrag                                          206.673,85 €

Der weitergehende Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 10.03.2016 zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) sind vom Insolvenzverwalter zu tragen. Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.


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