Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 S 37/16

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 28.07.2016 (41 C 236/15) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.222,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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