Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 S 1/18

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.12.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 235 C 108/17 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.367,56 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2016 zu zahlen.

Von den Kosten beider Rechtszüge haben die Klägerin 24% und die Beklagte 76% zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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