Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 71/21

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 30.03.2021 (Az. 12 O 71/21) wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 25.03.2021 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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