Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 96/20

Tenor

I.        Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von

10.900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Mai 2023 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw mit der Fahrzeugidentitätsnummer, zugehöriger Fahrzeugschlüssel sowie der Zulassungsbescheinigung II, sowie weitere 450,00 Euro zu zahlen.

II.     Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in Ziffer I.

benannten Pkw seit dem 25. Mai 2023 in Annahmeverzug befindet.

III.     Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin weitere

Schäden zu ersetzen, welche aus dem Annahmeverzug der Beklagten resultieren,

IV.      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

V.        Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 9% und die Beklagte

zu 91%.

VI.      Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Si -

cherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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