Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 14c O 67/23

Tenor

   I.

              Den Antragsgegnerinnen wird es im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung von bis zu € 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht überschreiten darf (zu vollziehen an ihren jeweiligen gesetzlichen Vertretern) hinsichtlich,

  • a.                               Anbieter RRR (s. Anlagenkonvolut AR 5 und Anlage AR 6) hinsichtlich Lampen, wie nachstehend dargestellt:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

insbesondere die Produkte mit den Amazon Standard Identification Nummern (nachfolgend "ASIN") B0…, B0…, B0.., B0.. und B0..

  • b.                              Anbieter SSS (s. Anlage AR 7 und Anlage AR 8) hinsichtlich Lampen, wie nachstehend dargestellt:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

insbesondere die ASIN B0..

  • c.                               Anbieter TTT (s. Anlagenkonvolut AR 9 und Anlage AR 10) hinsichtlich Lampen, wie nachstehend dargestellt:

      Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

insbesondere die ASIN B0.. und B0..

jeweils untersagt,

oben näher bezeichnete Lampen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, insbesondere anzubieten, zu bewerben, in den Verkehr zu bringen und/oder anbieten, bewerben oder in den Verkehr bringen zu lassen, und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen, sofern es sich hierbei um nicht nachweislich lizensierte oder erschöpfte Produkte handelt.

              II.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 1/4 und die Antragsgegnerinnen zu 3/4.


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