Urteil vom Landgericht Essen - 45 O 47/06

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 26. Januar 2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.,

den Handelsrichter E. und

den Handelsrichter Dr. F.

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Nebenintervenienten tragen ihre Auslagen

selbst.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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