Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 247/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.500, EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. März 2006 zu zah-len.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages.


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