Urteil vom Landgericht Essen - 12 O 255/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.410,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2009 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages,

für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.

Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.


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