Anerkenntnisurteil vom Landgericht Essen - 18 O 260/10

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 20.01.2011 bleibt aufrechterhalten.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages. Gegen Leistung dieser Sicherheit kann die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil festgesetzt werden.


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