Urteil vom Landgericht Essen - 28 Ns 167/14

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von drei Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.


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