Urteil vom Landgericht Essen - 8 O 82/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.763,49 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins hierauf seit dem 18.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %der vorläufig vollstreckbaren Beträge.


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