Urteil vom Landgericht Hagen - 8 O 372/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin monatlich 1.188,35 €, be-ginnend mit dem 1. Juli 2007 bis längstens zum 1. April 2023 nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 1.188,35 €, beginnend mit dem 1. Juli 2007 und dem 1. eines jeden Folgemonats bis zum 1. April 2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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