Urteil vom Landgericht Hagen - 9 O 243/15

Tenor

Der Antrag vom 22.07.2015 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Den Verfügungsklägern werden die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Verfügungsklägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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