Urteil vom Landgericht Kleve - 3 O 60/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.914,40 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszins seit dem 01. Dezember 2001 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 17. Sep-tember 2001 im xxxx - unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens der Klägerin - zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungs-träger oder sonstige Dritte übergehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen