Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 39/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2008 verkündete Urteil des

Amtsgerichts L2 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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