Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 211/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Drittwiderbeklagte verurteilt, an den Beklagten 21.479,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2010 zu zahlen.

Die Gerichtskosten – mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme – und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 75 %, die Drittwiderbeklagte zu 25 %; die Kosten der Beweiserhebung trägt der Kläger.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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I.                Klage

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1.)    

30 31 32 33 34 35 36

2.)    

37 38 39

II.                Widerklage

40 41 42 43 44

III.   

45 46 47 48

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