Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 149/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 29.11.2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

I.Auf die Darstellung des Tatbestands wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO verzichtet.

II.Die zulässige Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 29.11.2012 ist unbegründet.


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