Urteil vom Landgericht Kleve - 4 O 108/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Heimvertragsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 07.05.2015 wirksam beendet worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich des Räumungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000 Euro vorläufig vollstreckbar.


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