Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 237/01

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.524,98 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 24.05.2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW C.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.900,- Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen