Beschluss vom Landgericht Köln - 20 T 3/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 04.01.2005 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 15.12.2004 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 577,39 € festgesetzt.


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