Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 266/06

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

Bis zum 04.09.2006 auf 70.000 €,

seither auf die bis dahin angefallenen Kosten.


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