Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 88/10

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/ 09- teilweise wie folgt abgeändert:

Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits einschließlich der Revision werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344

Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach - 70 C 17/15
3. September 2015
70 C 17/15 3. September 2015
Urteil vom Amtsgericht Hanau - 32 C 310/11
29. März 2012
32 C 310/11 29. März 2012

Referenzen