Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 121/11

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124.100,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 18.12.2010 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die ihr in dieser Streitsache bereits außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.237,56 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 04.05.2011 zu zahlen

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages.


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