Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 124/14

Tenor

  • 1.                          Die einstweilige Verfügung vom 17.03.2014, Aktenzeichen 28 O 124/14, wird hinsichtlich der Ziffer zu I 1. und I 2. bestätigt. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

  • 2.                          Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/3 und der Antragsgegner zu 2/3.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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