Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 496/14

Tenor

  • I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an ihrem Vorstand zu vollstrecken ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

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  • II.                             Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  • III.                           Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.                            Gegen dieses Urteil kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Einspruch   eingelegt werden.


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