Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 566/14

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, in Bezug auf den Kläger zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:

„L berichtet über Zeugungsunfähigkeit: ,Ich habe ein Spermatogramm gemacht. Dabei kam heraus, dass eine Befruchtung mit technischen Methoden wohl nicht ausgeschlossen sei, aber nicht auf dem Normalwege. (…) Frau W. wusste von meiner Zeugungsunfähigkeit, deshalb fand der Geschlechtsverkehr stets ohne Kondom statt.´“

wenn dies geschieht, wie im Rahmen des am 13.9.2010 auf www.anonymY.de veröffentlichten Artikels mit der Überschrift „So war die Sex-Nacht“.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der J Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung i.H.v. 532,20 EUR freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

5. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen