Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 63/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag Nr. #####/#### vom 23.07.2007 über einen Nennbetrag in Höhe von 300.000,00 EUR durch den Widerruf der Kläger vom 03.12.2014 wirksam widerrufen worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.694,83 EUR an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:


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Entscheidungsgründe:
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