Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 75/15

Tenor

 Der Antragsgegnerin wird es

v e r b o t e n,

bei der Eingabe der Suchbegriffe „Deutsche M1 e.V.“ oder „Deutsche M1“ oder „M1“ in die Suchmaschine auf der Internetseite www.google.de auf die URL http://www.XXX.net/ mit dem folgenden Inhalt zu verlinken:

-          Es folgt eine zweiseitige Bilddarstellung.

wenn dies geschieht, wie nachfolgend wiedergegeben:

-          Es folgt eine dreiseitige Bilddarstellung.

II.              Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III.              Streitwert:              20.000,- EUR


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