Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 224/13

Tenor

I.                    Die Klage wird abgewiesen.

II.                  Auf die Widerklage wird die  Klägerin verurteilt an den Beklagten 6.821,96 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2012 zu bezahlen zu zahlen.

III.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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